Änderungen in der Immobilienbranche 2023 – das sollten Sie wissen!

Das Jahr 2023 ist noch jung und hat eine Reihe von Änderungen für Eigentümer, Vermieter und Mieter mit sich gebracht. Unser Artikel fasst die wichtigsten Neuerungen und Änderungen zusammen, die auch Sie kennen sollten. Bei konkreten Fragen zu einzelnen Themen hilft Ihnen das Team von Wessling Immobilien gerne persönlich weiter.

Mit diesen Änderungen sollten Sie vertraut sein

Viele Anpassungen rund ums Thema Gas

Durch den Krieg in der Ukraine und den Rückgang der Gaslieferungen aus Russland ist der Betrieb von Gasheizungen in Deutschland teuer geworden. Der Gesetzgeber reagiert darauf mit einigen Anpassungen, nicht zuletzt um den Umstieg auf einen nachhaltigen, nicht-fossilen Energieträger zu fördern. Folgende Änderungen im Jahr 2023 sollten Sie kennen:

  • Nach § 35c EStG wurde bisher ein Bonus für den Einbau neuer Gasheizungen in selbstgenutztem Wohneigentum gewährt. Dieser Bonus wurde nun abgeschafft.
  • Der hydraulische Abgleich von Gaszentralheizungen ist bis zum 30. September 2023 vorgeschrieben, wenn das Wohngebäude zehn oder mehr Wohneinheiten umfasst. Ab sechs Wohneinheiten haben Sie bis zum 15. September 2024 Zeit.
  • Gaskunden sollen im Rahmen der Gaspreisbremse für 80 Prozent des Verbrauchs maximal 12 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Die Gaspreisbremse soll rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
  • Die weitere Entwicklung der Strompreisbremse und die Preisanpassungen für die kommenden Monate und Jahre werden politisch heftig diskutiert. Dabei werden auch die gesellschaftlichen und militärischen Entwicklungen in Osteuropa eine Rolle spielen.

Wertermittlung für Erben

Die Ermittlung des Immobilienwertes einer geerbten Immobilie ist im Jahr 2023 teurer geworden. Dies liegt an der Anpassung gängiger Bewertungsverfahren wie dem Sachwertverfahren, das nun stärker an das aktuelle Marktniveau angepasst wird. Da die Immobilienpreise in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen sind, verteuert sich die Bewertung entsprechend.

Vorteil bei kleinen PV-Anlagen

Anreize für die Energiewende werden durch die Steuererleichterung für kleine Photovoltaikanlagen geschaffen. Sofern diese eine maximale Spitzenleistung von 30 kWh erreichen, profitiert der Eigentümer von einer Reduzierung der Umsatzsteuer auf null Prozent. Bereits seit 2022 sind die Anlagen von der Ertragssteuer befreit, sofern die PV-Anlage auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern installiert wird.

Angepasster AfA-Satz

Die Abschreibung von Wohngebäuden wird ab 2023 steuerlich attraktiver. So wurde der bisher geltende Abschreibungssatz von 2,0 auf 3,0 Prozent erhöht. Die Regelung gilt für alle Wohngebäude, die ab Januar 2023 fertiggestellt werden. Ursprünglich war ein späterer Zeitpunkt für diese steuerliche Abschreibungsbegünstigung vorgesehen.

Weitere Vorteile mit unseren Experten besprechen

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wird zukünftig auch eine Klima- und Heizkostenkomponente fester Bestandteil der Berechnung sein.

Bei all diesen und weiteren Themen ist es hilfreich, sich bei Fragen an einen Experten der Branche zu wenden. Kontaktieren Sie Weßling Immobilien, um mehr über einzelne Immobilienthemen zu erfahren!

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